Sie kooperieren beim neuen Werksverkehr der Linie GVZ 500 (v. l.): Michael Huschenberth (Personal Power), Holger Moh (Timeleas), Sponsor Wolfgang Etrich (Volksbank Delmenhorst Schierbrok), Mashallah Ibrahim-Häring und Susanne Eggers (beide P&S) sowie Horst und Stefan Hutfilter (Busunternehmer). Foto: Thomas Breuer
Wer als Delmenhorster eine Arbeit im Güterverkehrszentrum (GVZ) Bremen aufnehmen möchte und keine Möglichkeit hat, mit dem Auto dorthin zu gelangen, macht sich seine Entscheidung bislang nicht leicht. Erst mit dem Zug nach Bremen, von dort weiter mit dem Bus, und nach Feierabend die gleiche Prozedur in umgekehrter Richtung – da ist der Tag gefühlt bis zu drei Stunden kürzer. Nur durch die auf den Arbeitswegen verlorene Zeit.
Delmenhorster Personaldienstleister wie Timeleas und Personal & Sicherheit (P&S) bekommen das immer wieder zu hören, wenn sie die oft auf Hilfstätigkeiten ausgelegten Jobs bei der BLG Handelslogistik und der BLG Industrielogistik besetzen wollen. Zumal es sich um Beschäftigungsverhältnisse handelt, bei denen niemand reich wird, soll heißen: ein eigenes Auto nicht unbedingt drin ist.
Menschen nicht in Arbeit bringen zu können, weil sie den Weg ins GVZ wegen einer fehlenden direkten ÖPNV-Anbindung nicht antreten mögen? Das ist Timeleas-Geschäftsführer Holger Moh sowie seinen P&S-Kolleginnen Mashallah Ibrahim-Häring und Susanne Eggers schon länger ein Dorn im Auge. Moh berichtet von Gesprächen mit der Stadt, der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft (dwfg) und der Delbus, die allesamt aus unterschiedlichen Gründen keine Fortschritte gebracht hätten.
Also haben die Personaldienstleister das Heft des Handelns selbst in die Hand genommen. Zum 1. Juni startet mit Fahrzeugen der Firma Hutfilter ein direkter Werksverkehr auf der Strecke zwischen Delmenhorst und dem GVZ – die Linie GVZ 500. Der jeweilige Bus soll montags bis freitags die Strecke zur Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht fahren. Optional ist auch eine Fahrt an Samstagen für die Frühschicht vorgesehen. Ein Monatsticket soll für 60 Euro zu haben sein. Auch Wochen- und Einzeltickets werden angeboten.
In Kooperation mit der Firma Personal Power aus Bremen als maßgeblicher Partnerin der BLG gehen die Delmenhorster Unternehmen damit in eine finanzielle Vorleistung, die sich für Fahrzeug und Fahrer auf 5000 Euro im Monat beläuft. Moh ist sich bereits sicher: „Die Investition lohnt sich.“ Für drei Monate wird der von Hutfilter geleistete Werksverkehr von den Personaldienstleistern bezahlt, dann soll er in die Verantwortung des Busunternehmens übergehen, eine weitere Genehmigung vorausgesetzt.
Überzeugt hat er von dem Projekt auch Wolfgang Etrich, Vorstandsmitglied der Volksbank Delmenhorst Schierbrok. Sein Haus unterstützt es in den ersten drei Monaten mit jeweils 500 Euro.
„Wir werden in den nächsten drei Monaten sehen, wie die Linie angenommen wird“, sagt Stefan Hutfilter. Zum Start erwarten die Personaldienstleister bei jeder Schicht rund 30 Fahrgäste, die hin und zurück müssen. Für jeweils 50 wäre Platz im Bus.
Seit das Projekt steht, hat Moh nach eigenen Worten bereits erste Anfragen von einzelnen anderen Beschäftigten im GVZ bekommen, die gerne auf die Busverbindung umsteigen würden. Was im Moment noch nicht geht, da es sich um ein privat finanziertes Angebot handelt. „Das könnte sich ändern, wenn die Verbindung als feste Linie angemeldet und betrieben werden kann“, blickt er voraus.
Dass es bei dem Angebot nicht nur um Bequemlichkeit geht, weiß Susanne Eggers von P&S. „Gerade bei Frauen sind die Hemmungen groß, abends und nachts allein an Bahnhöfen herumzulaufen“, sagt sie. Von der Direktverbindung erhofft sie sich deshalb deutlich mehr Strahlkraft. Und auch sie blickt voraus: „Wir wollen ja das ganze GVZ einfangen.“ Dass dies gelingen kann, darauf setzt auch Michael Huschenberth von Personal Power, der den Delmenhorster Firmen bei den Gesprächen mit den beiden BLG-Firmen maßgeblich zur Seite steht.
Timeleas und P&S erhoffen sich mit der Anstrengung dauerhaft ein besseres Standing bei der BLG Handelslogistik und bei der BLG Industrielogistik. Darüber hinaus setzen sie darauf, monatlich zehn bis 20 Mitarbeiter mehr für die angebotenen Tätigkeiten gewinnen zu können.
Weitere Informationen und Details zum Fahrplan sind online unter www.gvz-500.de zu finden.
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Die Bundesregierung hat am 25.02.2021 umfassend auf die so genannte Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Kontext „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit“ geantwortet.
Bemerkenswert ist insbesondere folgendes Statement der Bundesregierung:
Leiharbeit ist regelmäßig sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und unterliegt den arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen wie andere Arbeitsverhältnisse auch. Leiharbeit ist insofern keine irreguläre Beschäftigung, die reguläre Beschäftigung verdrängt. Auch spricht der (zurückgehende) Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten dagegen, dass Leiharbeit in großem Umfang andere Beschäftigung verdrängt. So lag der Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) im Jahresdurchschnitt 2017 bei 2,8 Prozent (3,0 Prozent), im Jahresdurchschnitt 2018 bei 2,6 Prozent (2,8 Prozent) und im Jahresdurchschnitt 2019 bei 2,3 Prozent (2,5 Prozent). Im Juni 2020 betrug der Anteil 2,0 Prozent (2,1 Prozent). Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2020 ist noch nicht verfügbar. Zudem geht die BA davon aus, dass die Zahl der Übergänge von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Leiharbeit im Jahr 2018 deutlich gestiegen ist.
Darüber hinaus informiert der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzgl. der anstehenden Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes folgendes:
In seiner Sitzung am 03.03.2021 verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Höchstdauer in der Arbeitnehmerüberlassung dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen. Zur Begründung der Petition wird unter anderem angeführt, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten eine berufliche Abwärtsspirale für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erzeuge. Die Neuregelung verfehle ihr Ziel und verstärke stattdessen den Druck auf die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. So müssten gute Kundeneinsätze nach 18 Monaten verlassen werden, obwohl die jeweilige Leiharbeitskraft gerne bleiben würde, schreiben die Petenten. Damit seien finanzielle Nachteile und der Druck, sich wieder bei einem neuen Kunden einarbeiten zu müssen, verbunden. Außerdem bewirke die Überlassungshöchstdauer eine deutliche Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen in der Zeitarbeit und führe zum Verlust von Ansprüchen aus dem Tarifvertrag. Kurze Überlassungszeiten verhinderten zudem Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, heißt es in der Eingabe.
[Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten; hib 275/2021]